Der erste Reflex nach einem Gentest heißt: raus damit. Er ist verständlich. Und er führt in die falsche Richtung. Wer jeden Anlageträger aus der Zucht nimmt, verhindert damit keine einzige Erkrankung. Er verkleinert nur den Genpool.
Die meisten Erbkrankheiten, für die es einen Gentest gibt, werden rezessiv vererbt. Das heißt: Ein Hund erkrankt nur, wenn er die betreffende Anlage von beiden Elterntieren bekommen hat.
Wer sie nur einmal trägt, ist Träger — und bleibt sein Leben lang gesund. Er kann die Anlage weitergeben, ausprägen wird er sie nie.
Im Befund steht ein Krankheitsname. Daneben steht, dass der Hund die Anlage trägt. Beides zusammen liest sich wie eine Diagnose — und ist doch keine.
Der Befund beschreibt nicht den Zustand dieses Hundes, sondern ein Risiko für seine Nachkommen. Und dieses Risiko entsteht erst durch die Wahl des Partners.
Ausgeschlossen wird, wer die Anlage doppelt hat: ein genetisch betroffenes Tier. Es erkrankt selbst oder gibt die Anlage an sämtliche Nachkommen weiter.
Der Träger dagegen ist kein Problemfall, sondern ein gesunder Hund mit einer Auflage, und die betrifft nicht ihn, sondern seinen Zuchtpartner.
Bei einer einzigen getesteten Krankheit klingt der pauschale Ausschluss vernünftig. Nur bleibt es selten bei einer. Moderne Programme testen bei manchen Rassen ein halbes Dutzend Erbkrankheiten und mehr. Und die Anlagen verteilen sich nicht auf dieselben Tiere.
Wer bei jeder einzelnen Anlage den ganzen Hund aussortiert, wirft mit ihr alles weg, was an diesem Hund gut war: das Wesen, die Gelenke, die Herzgesundheit, das Gebiss, die Linie. Übrig bleibt eine kleine Gruppe von Tieren, die immer wieder miteinander verpaart wird.
Eine Zuchtpopulationund was von ihr bleibt, wenn jede Anlage den ganzen Hund kostet
Und genau dort entstehen die nächsten Probleme: Ein enger Genpool bringt Krankheiten hervor, für die es noch gar keinen Test gibt, weil noch niemand wusste, dass man auf sie testen müsste. Der Ausschluss hätte dann eine bekannte Krankheit verhindert und mehrere unbekannte erzeugt.
Die Lösung ist unspektakulär und seit langem etabliert: Ein Anlageträger darf in der Zucht bleiben — aber nur mit einem genetisch freien Partner.
Aus dieser Verpaarung kann kein erkranktes Tier hervorgehen. Jeder Welpe bekommt von mindestens einem Elternteil die gesunde Anlage. Ein Teil der Nachkommen wird selbst Träger sein, und ebenso gesund wie der Vater oder die Mutter, von dem oder der er sie hat.
Träger mit genetisch freiem Partner. Kein Nachkomme erkrankt.
Genetisch betroffene Tiere. Sie prägen die Erkrankung selbst aus oder geben die Anlage mit Sicherheit an alle Nachkommen weiter.
Die Geburt klinisch kranker Welpen wird zuverlässig verhindert, und die gesunden Anlageträger bleiben als das erhalten, was sie sind: ein Teil der genetischen Vielfalt, ohne den die Rasse ärmer wäre.
Wäre einer dieser beiden Träger und der andere genetisch frei — an ihnen selbst wäre nichts davon zu erkennen. Beide sind gesund, beide bleiben es.
Der Unterschied wird erst dort zur Frage, wo über eine Verpaarung entschieden wird. Und dort wird er beantwortet: durch den Test, vor dem Deckakt, für beide Partner.
Deshalb ist die Trägereigenschaft im Befund keine schlechte Nachricht. Sie ist eine Information, die man haben muss, um richtig entscheiden zu können.
Ein Träger wird nicht ausgeschlossen.
Eine Verpaarung wird ausgeschlossen.
Wer die Befunde der Elterntiere zu Gesicht bekommt und dort das Wort „Träger“ liest, muss nicht misstrauisch werden. Ein Träger unter den Eltern ist zulässig, solange der andere Elternteil genetisch frei ist. Und genau das ist die Bedingung, die geprüft wurde.
Nachfragen müssen Sie deshalb nicht. Sie müssen die Befunde auch nicht selbst auseinandernehmen: Ob eine Verpaarung nach diesen Regeln zulässig war, steht im Zertifikat des Welpen. Es wird nur ausgestellt, wenn beide Elterntiere zuchttauglich befundet waren und die Verpaarung erlaubt war.
Prüfen können Sie das selbst — über den Kontrollcode auf der Urkunde, auf der ZEUS-Website. Für Sie kostenlos.